Brandwarnanlagen (BWA)

Sicherheit für Privat und Gewerbe mit vorbeugendem Brandschutz vom qualifizierten Meisterbetrieb, eingetragen in der Handwerksrolle!

Alle 2 bis 3 Minuten brennt es in einer deutschen Wohnung. Häufig sind es nur kleine und harmlose Brände, durch eine vergessene und angelassene heiße Herdplatte, eine Kerze in der Nähe eines Vorhangs, ein überhitztes Elektrogerät, ein defektes Kabel an elektronischen Bauteilen die einen Schwellbrand verursachen und zu einem Brand werden, oder einfach nur eine glühende Zigarette, die auf den Teppichboden fällt.  Jährlich gibt es bei ca. 200.000 Wohnungsbränden rd. 400 Todesopfer. Bei einem Brand ist die Hauptgefahr für den Menschen der giftige Rauch. Das darin enthaltene Kohlenstoffmonoxid führt bereits nach wenigen Atemzügen zur Bewusstlosigkeit. Die entstandenen Schäden sind meist beachtlich, obwohl dessen Ursache oft nur eine Kleinigkeit war. Brandschäden durch Feuer und / oder Rauch entstehen sowohl an Mensch und Tier, als auch an Sachwerten wie Einrichtungsgegenständen, Gebäuden, Betriebsanlagen, technischen Geräten und nicht zu vergessen an der Umwelt. Folgeschäden wie Betriebsausfall, Obdachlosigkeit und vernichtete Wertgegenstände wie Einrichtungen oder Kunstwerke sind dabei an der Tagesordnung.

Wo werden Brandwarnanlagen eingesetzt?

Brandschutzeinrichtungen werden überall dort eingesetzt, wo Hab und Gut sowie Gesundheit und Leben zu schützen sind. Dies ist sowohl in gewerblichen Betrieben wie in Montagehallen, Hotels, Automobilwerken, Recyclinganlagen, Server- /Aufenthalts- / Büroräumen, Hochregallagern, Bäckereien, Schlossereien, KFZ-Werkstätten, Praxen, Kindergärten, Seniorenheimen, Hotels, Pensionen, Einzelhandelsläden, Einkaufszentren als natürlich auch im privaten Bereich wie Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Hochhäuser, Eigentumswohnungen und Mietwohnungen notwendig.

Neben dem eigenen Schutzbedürfnis kann noch eine baurechtliche Forderung  (z.B. Krankenhausbauverordnung, Versammlungsstättenverordnung, Verkaufsstättenverordnung ) oder eine Vereinbarung mit dem Versicherer zugrunde liegen. Dies ist meist der Fall, wenn sich im Gebäude hohe Sachwerte oder wertvolle Kunst- und Kulturgüter befinden.

So bieten wir u.a. professionellen und präventiven Brandschutz für Sonderbauten nach DIN VDE V 0826-2, mit der drahtlosen Brandwarnanlage BEKA. Diese ist optimal geeignet für kleine bis mittlere Gebäude, Kindergärten, Seniorenheime und kleinere Hotels bis max. 60 Betten.

Beratung, Planung und Montage Ihrer Brandwarnanlage

Brandwarnanlagen (BWA) werden immer ausgefeilter und technisch anspruchsvoller. Sie müssen sich auf deren Funktion 100% verlassen können. Es geht um Ihr Eigenheim, Wertgegenstände oder Ihre Firma.

Profitieren Sie von unserer Zuverlässigkeit, Kompetenz, ständigen Weiterbildungen und langjährigen Erfahrung. Bei uns erhalten Sie ein Komplettpaket, welches weit über eine individuelle Beratung vor Ort und Planung hinausgeht.

Brandschutz durch Brandwarnanlagen - vom Fachmann beraten, geplant und installiert

Wir beraten Sie gerne individuell und umfassend vor Ort, um Ihren präventiven Brandschutz für Ihr Objekt, egal ob privat oder gewerblich umzusetzen.

 

Rauchmelder

Zwei Drittel der Brandopfer werden im Schlaf vom Feuer überrascht. Gefährlich ist dabei der Brandrauch. Hier kommen Rauchmelder (offiziell Rauchwarnmelder oder umgangssprachlich auch Feuermelder genannt) zum Einsatz. Rauchmelder warnen bei einem entstehenden Brand mit einem lauten akustischen Signal, wenn das giftige Rauchgas in die Messkammer des Rauchmelders gelangt. So bleiben nach dem Alarm lebenswichtige 120 Sekunden, um sich und weitere Bewohner in Sicherheit zu bringen.

Rauchmelder sind in Bayern seit 01.01.2013 bei Neu- und Umbauten, und seit 01.01.2018 auch in Bestandsbauten Pflicht.

Landesbauordnung Bayern (Art. 46 Abs. 4)

(4) 1In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. 2Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. 3Die Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2017 entsprechend auszustatten. 4Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.

 

Sie möchten Sich weiter über vorbeugenden Brandschutz informieren? Dann nutzen Sie unseren kostenlosen Beratungsabend an jedem ersten Dienstag im Monat von 16:00 bis 21:00 Uhr (außer Feiertage). Hier informieren wir Sie umfassend und beantworten all Ihre Fragen. Kommen Sie einfach ohne Anmeldung vorbei. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

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